S 42 VG 424/14•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2018-04-13, S 42 VG 424/14
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2018-04-13, S 42 VG 424/14
S 42 VG 424/14Sozialversicherungsgericht13.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 42 VG 424/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-13
Aktenzeichen: S 42 VG 424/14
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2018:0413.S42VG424.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.09.2013 in der Fassung des Bescheides vom 10.02.2014 in der Gestalt des Wider-spruchsbescheides vom 26.03.2014 verurteilt, die Klägerin von den Kosten weiterer 67 bis zum 14.09,2015 durchgeführter Psychotherapiesitzungen freizustellen bzw. die diesbezüglich durch sie bereits verauslagten Kosten zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 5/6 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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