Sozialgericht Gelsenkirchen, 2018-08-16, S 43 KR 831/18 ER

S 43 KR 831/18 ERSozialversicherungsgericht16.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 43 KR 831/18 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-16

Aktenzeichen: S 43 KR 831/18 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2018:0816.S43KR831.18ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 43. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 09.01.2018 wird angeordnet, soweit hiermit Beitragsrückstände hinsichtlich der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb für die Zeit nach dem 31.03.2018 geltend gemacht worden sind. Im Übrigen wird der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 09.01.2018 abgelehnt. Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.