Sozialgericht Gelsenkirchen, 2019-10-10, S 49 KR 606/17

S 49 KR 606/17Sozialversicherungsgericht10.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 49 KR 606/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-10

Aktenzeichen: S 49 KR 606/17

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2019:1010.S49KR606.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.637,98 € nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2016 zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 3.275,96 € festgesetzt.

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