S 24 BA 44/18•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2020-01-13, S 24 BA 44/18
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2020-01-13, S 24 BA 44/18
S 24 BA 44/18Sozialversicherungsgericht13.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 24 BA 44/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: S 24 BA 44/18
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2020:0113.S24BA44.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 18.04.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.09.2018 und des weiteren Bescheids vom 13.01.2020 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit als Kurierfahrer bei dem Kläger nicht abhängig beschäftigt war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 3), die diese selbst tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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