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S 35 VJ 1144/17•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2021-05-19, S 35 VJ 1144/17
S 35 VJ 1144/17Sozialversicherungsgericht19.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: S 35 VJ 1144/17
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2021:0519.S35VJ1144.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer
1. Der Bescheid vom 21.07.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2017 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte wird verpflichtet in einem neuen Bescheid die bei dem Kläger bestehende Narkolepsie-Erkrankung mit Kataplexie als Folge der Impfungen vom 07.11.2013 anzuerkennen und dem Kläger ab dem 01.01.2015 mit Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie dem Bundesversorgungsgesetz nach einem GdS von 50 zu versorgen.
3 . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten trägt die Beklagte zu 5/6.
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