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S 39 R 250/19•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2021-08-19, S 39 R 250/19
S 39 R 250/19Sozialversicherungsgericht19.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-19
Aktenzeichen: S 39 R 250/19
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2021:0819.S39R250.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.02.2019 verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit über den 31.03.2018 hinaus bis zum 31.03.2023 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen weiter zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten.
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