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S 28 KR 3121/19•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2021-08-24, S 28 KR 3121/19
S 28 KR 3121/19Sozialversicherungsgericht24.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: S 28 KR 3121/19
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2021:0824.S28KR3121.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.07.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2019 verurteilt, nachgewiesene Kosten der Klägerin für das Medikament Rytary gemäß Antrag vom 12.07.2019 seit diesem Zeitpunkt zu übernehmen und die Klägerin zukünftig bei entsprechender Verordnung zu versorgen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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