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S 46 KR 1162/20•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2022-12-01, S 46 KR 1162/20
S 46 KR 1162/20Sozialversicherungsgericht01.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: S 46 KR 1162/20
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2022:1201.S46KR1162.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 46
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 6.494,13 € zuzüglich Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2016 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 6.494,13 € endgültig festgesetzt.
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