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S 28 KR 2794/19•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2024-02-29, S 28 KR 2794/19
S 28 KR 2794/19Sozialversicherungsgericht29.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: S 28 KR 2794/19
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2024:0229.S28KR2794.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.219,96 € nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2018 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.439,92 € festgesetzt.
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