Sozialgericht Köln, 2002-06-12, S 5 (19) KA 238/00

S 5 (19) KA 238/00Sozialversicherungsgericht12.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 5 (19) KA 238/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-12

Aktenzeichen: S 5 (19) KA 238/00

ECLI: ECLI:DE:SGK:2002:0612.S5.19KA238.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Beschluss der Beklagten vom 14.06.2000 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.

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