Sozialgericht Köln, 2002-08-19, S 19 KA 25/02 ER

S 19 KA 25/02 ERSozialversicherungsgericht19.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 19 KA 25/02 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-19

Aktenzeichen: S 19 KA 25/02 ER

ECLI: ECLI:DE:SGK:2002:0819.S19KA25.02ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Eilanträge des Antragstellers werden abgewiesen. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt, sonst sind Kosten unter den Beteiligten nicht zu erstatten. Der Gegenstandswert wird auf 4.000,- EURO (in Worten: viertausend EURO) festgesetzt.

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