Sozialgericht Köln, 2002-10-04, S 19 KR 144/02 ER

S 19 KR 144/02 ERSozialversicherungsgericht04.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 19 KR 144/02 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-04

Aktenzeichen: S 19 KR 144/02 ER

ECLI: ECLI:DE:SGK:2002:1004.S19KR144.02ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Fertigarznei H aus der nach § 93 Buch V des Sozialgesetzbuches (SGB V) gefertigten Übersicht (einstweilen) zu löschen und dies im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten. Ihm werden auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auferlegt. Sonst sind Kosten unter den Beteiligten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 1,25 Mio. (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausend) EURO festgesetzt.

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