S 19 KR 144/02 ER•Sozialgericht Köln, 2002-10-04, S 19 KR 144/02 ER
Sozialgericht Köln, 2002-10-04, S 19 KR 144/02 ER
S 19 KR 144/02 ERSozialversicherungsgericht04.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 19 KR 144/02 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-04
Aktenzeichen: S 19 KR 144/02 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2002:1004.S19KR144.02ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Fertigarznei H aus der nach § 93 Buch V des Sozialgesetzbuches (SGB V) gefertigten Übersicht (einstweilen) zu löschen und dies im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten. Ihm werden auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auferlegt. Sonst sind Kosten unter den Beteiligten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 1,25 Mio. (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausend) EURO festgesetzt.
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