S 6 AS 30/07 ER•Sozialgericht Köln, 2007-02-13, S 6 AS 30/07 ER
Sozialgericht Köln, 2007-02-13, S 6 AS 30/07 ER
S 6 AS 30/07 ERSozialversicherungsgericht13.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 6 AS 30/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: S 6 AS 30/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2007:0213.S6AS30.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verurteilt, an den Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 06.02.2007 bis zum 28.02.2007 in Höhe von ... Euro und für die Zeit vom 01.03.2007 bis zum 14.03.2007 in Höhe von ... Euro zu zahlen. Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers werden der Antragsgegnerin zu 1/5 auferlegt. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das einstweilige Anordnungsverfahren vor dem Sozialgericht Köln Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Gerhard Martini, Aachener Straße 19, 53359 Rheinbach, beigeordnet.
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