S 6 R 58/06•Sozialgericht Köln, 2007-12-14, S 6 R 58/06
Sozialgericht Köln, 2007-12-14, S 6 R 58/06
S 6 R 58/06Sozialversicherungsgericht14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 6 R 58/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: S 6 R 58/06
ECLI: ECLI:DE:SGK:2007:1214.S6R58.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 18.10.2005 und der Widerspruchsbescheid vom 02.03.2006 werden aufgehoben, soweit Beiträge für die Beigeladenen zu 1) und 2) nachgefordert worden sind. Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, trägt die Beklagte. Der Streitwert wird endgültig auf ... Euro festgesetzt.
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