S 23 P 181/08•Sozialgericht Köln, 2009-09-14, S 23 P 181/08
Sozialgericht Köln, 2009-09-14, S 23 P 181/08
S 23 P 181/08Sozialversicherungsgericht14.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 23 P 181/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-14
Aktenzeichen: S 23 P 181/08
ECLI: ECLI:DE:SGK:2009:0914.S23P181.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kläger als Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zu den Vertragsparteien gehört. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte und der Beigeladene zu 13) zu je 1/2 als Gesamtschuldner. Az.: S 23 P 181/08 Es wird festgestellt, dass der Kläger als Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zu den Vertragsparteien gehört. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte und der Beigeladene zu 13) zu je 1/2 als Gesamtschuldner.
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