S 21 SO 19/07•Sozialgericht Köln, 2010-09-29, S 21 SO 19/07
Sozialgericht Köln, 2010-09-29, S 21 SO 19/07
S 21 SO 19/07Sozialversicherungsgericht29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 21 SO 19/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: S 21 SO 19/07
ECLI: ECLI:DE:SGK:2010:0929.S21SO19.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Hilfsfall T1 erbrachten Aufwendungen für die Zeit vom 10.05.2006 bis 07.03.2007 i.H.v. 35.386,55 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 85 % und die Beklagte trägt 15 % der Kosten des Verfahrens.
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