S 7 R 1921/11 ER•Sozialgericht Köln, 2012-02-15, S 7 R 1921/11 ER
Sozialgericht Köln, 2012-02-15, S 7 R 1921/11 ER
S 7 R 1921/11 ERSozialversicherungsgericht15.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 7 R 1921/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: S 7 R 1921/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:0215.S7R1921.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 10.12.2011 gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 30.11.2011 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin sowie die Gerichtskosten. Der Streitwert wird auf 4.562,23 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.