Sozialgericht Köln, 2012-03-21, S 21 SO 492/10

S 21 SO 492/10Sozialversicherungsgericht21.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 21 SO 492/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-21

Aktenzeichen: S 21 SO 492/10

ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:0321.S21SO492.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Hilfefall X für den Zeitraum 01.07.2001 bis 31.12.2005 erstatteten Aufwendungen i.H.v. 74.329,57 EUR zurück zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 74.329,57 EUR festgesetzt.

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