S 21 SO 492/10•Sozialgericht Köln, 2012-03-21, S 21 SO 492/10
Sozialgericht Köln, 2012-03-21, S 21 SO 492/10
S 21 SO 492/10Sozialversicherungsgericht21.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 21 SO 492/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-21
Aktenzeichen: S 21 SO 492/10
ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:0321.S21SO492.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Hilfefall X für den Zeitraum 01.07.2001 bis 31.12.2005 erstatteten Aufwendungen i.H.v. 74.329,57 EUR zurück zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 74.329,57 EUR festgesetzt.
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