Sozialgericht Köln, 2012-10-23, S 11 R 192/11

S 11 R 192/11Sozialversicherungsgericht23.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 11 R 192/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-23

Aktenzeichen: S 11 R 192/11

ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:1023.S11R192.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Der Bescheid vom 02.09.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.01.2011 wird teilweise aufgehoben.

  2. Es wird festgestellt, dass für den Kläger ab dem 17.05.2010 für die Tätigkeit als Gesellschafter – Geschäftsführer bei der Beigeladenen zu 1) eine Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung nicht besteht.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2/3.

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