S 11 R 192/11•Sozialgericht Köln, 2012-10-23, S 11 R 192/11
Sozialgericht Köln, 2012-10-23, S 11 R 192/11
S 11 R 192/11Sozialversicherungsgericht23.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 11 R 192/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: S 11 R 192/11
ECLI: ECLI:DE:SGK:2012:1023.S11R192.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
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Der Bescheid vom 02.09.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.01.2011 wird teilweise aufgehoben.
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Es wird festgestellt, dass für den Kläger ab dem 17.05.2010 für die Tätigkeit als Gesellschafter – Geschäftsführer bei der Beigeladenen zu 1) eine Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung nicht besteht.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2/3.
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