S 23 R 1962/12 ER•Sozialgericht Köln, 2013-04-08, S 23 R 1962/12 ER
Sozialgericht Köln, 2013-04-08, S 23 R 1962/12 ER
S 23 R 1962/12 ERSozialversicherungsgericht08.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 23 R 1962/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: S 23 R 1962/12 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2013:0408.S23R1962.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 28.11.2012 gegen den Nachforderungsbescheid vom 02.11.2012 über die Beiträge zur Sozialversicherung wird insoweit angeordnet, als dass der Bescheid vom 02.11.2012 die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 31.259,84 EUR zzgl. der hierauf entfallenden Säumniszuschläge betrifft. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsstellerin zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.
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