Sozialgericht Köln, 2013-05-03, S 27 SO 360/11

S 27 SO 360/11Sozialversicherungsgericht03.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 27 SO 360/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-03

Aktenzeichen: S 27 SO 360/11

ECLI: ECLI:DE:SGK:2013:0503.S27SO360.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.03.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.07.2011 verurteilt, dem Kläger vom 06.10.2010 bis zum 25.07.2011 Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten von insgesamt 24,33 Fachleistungsstunden im Rahmen des betreuten Wohnens zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 4/5.

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