S 6 R 1164/11•Sozialgericht Köln, 2013-06-14, S 6 R 1164/11
Sozialgericht Köln, 2013-06-14, S 6 R 1164/11
S 6 R 1164/11Sozialversicherungsgericht14.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 6 R 1164/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: S 6 R 1164/11
ECLI: ECLI:DE:SGK:2013:0614.S6R1164.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 28.01.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2011 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Bereich Haftpflicht-Schaden bei der Beigeladenen zu 1) ab dem 01.06.2010 zu befreien. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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