S 31 AS 4087/13•Sozialgericht Köln, 2015-07-23, S 31 AS 4087/13
Sozialgericht Köln, 2015-07-23, S 31 AS 4087/13
S 31 AS 4087/13Sozialversicherungsgericht23.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 31 AS 4087/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: S 31 AS 4087/13
ECLI: ECLI:DE:SGK:2015:0723.S31AS4087.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der die Klägerin zu 2) betreffende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 30.01.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2013 wird insoweit aufgehoben, als mit diesem der Bescheid vom 02.12.2009 auch für den Monat Dezember 2009 aufgehoben wird und von der Klägerin zu 2) ein Betrag i.H.v. 32,90 Euro gefordert wird. Der den Kläger zu 1) sowie die Klägerin zu 3) betreffende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 30.01.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2013 wird insoweit aufgehoben, als mit diesem der Bescheid vom 02.12.2009 auch für den Monat Dezember 2009 aufgehoben wird und von dem Kläger zu 1) ein Betrag i.H.v. 29,95 Euro gefordert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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