S 3 AL 377/14•Sozialgericht Köln, 2015-12-16, S 3 AL 377/14
Sozialgericht Köln, 2015-12-16, S 3 AL 377/14
S 3 AL 377/14Sozialversicherungsgericht16.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 3 AL 377/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-16
Aktenzeichen: S 3 AL 377/14
ECLI: ECLI:DE:SGK:2015:1216.S3AL377.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Sperrzeitbescheid vom 14.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter entsprechender Abänderung des Bewilligungsbescheides vom 14.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2014 Arbeitslosengeld ab dem 01.04.2014 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2/3.
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