S 31 AS 427/13•Sozialgericht Köln, 2016-03-14, S 31 AS 427/13
Sozialgericht Köln, 2016-03-14, S 31 AS 427/13
S 31 AS 427/13Sozialversicherungsgericht14.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 31 AS 427/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-14
Aktenzeichen: S 31 AS 427/13
ECLI: ECLI:DE:SGK:2016:0314.S31AS427.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Das mit Schreiben vom 18.1.2016 erneut gestellte Gesuch des Klägers, die Vorsitzende der 31. Kammer Richterin am Sozialgericht Dr. Zengerle wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen. Der Bescheid vom 09.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.1.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/3.
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