S 21 SO 402/15•Sozialgericht Köln, 2016-04-20, S 21 SO 402/15
Sozialgericht Köln, 2016-04-20, S 21 SO 402/15
S 21 SO 402/15Sozialversicherungsgericht20.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 21 SO 402/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: S 21 SO 402/15
ECLI: ECLI:DE:SGK:2016:0420.S21SO402.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
hat die 21. Kammer des Sozialgerichts Köln ohne mündliche Verhandlung am 20.04.2016 durch die Vorsitzende, die Richterin am Sozialgericht Horstmann, sowie die ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt:
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.04.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.07.2015 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 25.04.2015 bis zum 18.08.2015 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von insgesamt 227,55 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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