Sozialgericht Köln, 2016-05-19, S 39 SO 229/15

S 39 SO 229/15Sozialversicherungsgericht19.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 39 SO 229/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-19

Aktenzeichen: S 39 SO 229/15

ECLI: ECLI:DE:SGK:2016:0519.S39SO229.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 05.12.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2015 verurteilt, dem Kläger Sozialhilfe als Zuschuss in Höhe von 179,86 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 6/7.

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