S 39 SO 229/15•Sozialgericht Köln, 2016-05-19, S 39 SO 229/15
Sozialgericht Köln, 2016-05-19, S 39 SO 229/15
S 39 SO 229/15Sozialversicherungsgericht19.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 39 SO 229/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-19
Aktenzeichen: S 39 SO 229/15
ECLI: ECLI:DE:SGK:2016:0519.S39SO229.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 05.12.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2015 verurteilt, dem Kläger Sozialhilfe als Zuschuss in Höhe von 179,86 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 6/7.
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