S 34 KR 515/15•Sozialgericht Köln, 2016-06-28, S 34 KR 515/15
Sozialgericht Köln, 2016-06-28, S 34 KR 515/15
S 34 KR 515/15Sozialversicherungsgericht28.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 34 KR 515/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: S 34 KR 515/15
ECLI: ECLI:DE:SGK:2016:0628.S34KR515.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 05.05.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin stationäre Behandlung in Gestalt zirkulärer Dermofettresektion (modifiziertes Bodylift nach Lockwood) mit T-Schnitt, Oberschenkelrekonstruktion beidseits, Brust- und lateraler Thoraxstraffung beidseits und Oberarmrekonstruktion beidseits als Sachleistung zu gewähren. Die Beklagte trägt die der Klägerin entstandenen außergerichtlichen Kosten.
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