S 7 AS 4474/14•Sozialgericht Köln, 2017-03-14, S 7 AS 4474/14
Sozialgericht Köln, 2017-03-14, S 7 AS 4474/14
S 7 AS 4474/14Sozialversicherungsgericht14.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 7 AS 4474/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-14
Aktenzeichen: S 7 AS 4474/14
ECLI: ECLI:DE:SGK:2017:0314.S7AS4474.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 15.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2016 verpflichtet, dem Kläger weitere 238,00 € für die Kosten der Einzugsrenovierung zu bewilligen.
Der Beklagte wird verurteilt, den Überprüfungsantrag des Klägers vom 22.08.2014 zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 10 %. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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