S 25 AS 1170/17 ER•Sozialgericht Köln, 2017-04-28, S 25 AS 1170/17 ER
Sozialgericht Köln, 2017-04-28, S 25 AS 1170/17 ER
S 25 AS 1170/17 ERSozialversicherungsgericht28.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 25 AS 1170/17 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: S 25 AS 1170/17 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2017:0428.S25AS1170.17ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Der Antragsgegner wird einstweilen verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit ab 22.03.2017 bis e
Tenor
Der Antragsgegner wird einstweilen verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit ab 22.03.2017 bis einschließlich August 2017 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes monatlich in Höhe der gem. Bescheid vom 14.12.2016 für den Monat Februar 2017 zuerkannten Leistungen zu zahlen, wobei Leistungen für Unterkunft (285,- Euro) nicht zu erbringen sind.
Der Antragsgegner trägt ¾ der außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Antragsteller.
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