S 25 R 110/17 ER•Sozialgericht Köln, 2017-05-08, S 25 R 110/17 ER
Sozialgericht Köln, 2017-05-08, S 25 R 110/17 ER
S 25 R 110/17 ERSozialversicherungsgericht08.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 25 R 110/17 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-08
Aktenzeichen: S 25 R 110/17 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2017:0508.S25R110.17ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 20.12.2016 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.12.2016 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 15.542,01 Euro.
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