S 23 KR 617/14•Sozialgericht Köln, 2017-10-12, S 23 KR 617/14
Sozialgericht Köln, 2017-10-12, S 23 KR 617/14
S 23 KR 617/14Sozialversicherungsgericht12.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 23 KR 617/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: S 23 KR 617/14
ECLI: ECLI:DE:SGK:2017:1012.S23KR617.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.325,50 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten seit dem 13.08.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 4.235,50 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten seit Rechtshängigkeit der Widerklage zu zahlen
Die Kosten des Verfahrens werden Beklagten zu 80% und der Klägerin zu 20 % auferlegt. Die Kosten der Widerklage werden der Klägerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.