S 13 R 1608/17•Sozialgericht Köln, 2018-12-13, S 13 R 1608/17
Sozialgericht Köln, 2018-12-13, S 13 R 1608/17
S 13 R 1608/17Sozialversicherungsgericht13.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 13 R 1608/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-13
Aktenzeichen: S 13 R 1608/17
ECLI: ECLI:DE:SGK:2018:1213.S13R1608.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 14.02.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2017 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Tätigkeit des Klägers als Fight Choreograph bei der Serienproduktion mit dem Arbeitstitel „U“ bei der Beigeladenen zu 1) im Zeitraum vom 18.04.2016 bis 25.05.2016 nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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