S 13 R 738/17•Sozialgericht Köln, 2019-01-10, S 13 R 738/17
Sozialgericht Köln, 2019-01-10, S 13 R 738/17
S 13 R 738/17Sozialversicherungsgericht10.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 13 R 738/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-10
Aktenzeichen: S 13 R 738/17
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0110.S13R738.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 14.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.05.2016 wird aufgehoben, soweit damit die Versicherungspflicht für die Tätigkeit des Klägers bei der Beigeladenen zu 1) am 27.05.2016 der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
Es wird festgestellt, dass der Kläger für diese Tätigkeit nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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