S 44 R 739/17•Sozialgericht Köln, 2019-03-21, S 44 R 739/17
Sozialgericht Köln, 2019-03-21, S 44 R 739/17
S 44 R 739/17Sozialversicherungsgericht21.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 44 R 739/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: S 44 R 739/17
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0321.S44R739.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 44. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.05.2017 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Kläger seine Tätigkeiten für die Beigeladenen zu 1) vom 06.07. bis 07.07.2016 nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hat.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
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