S 22 R 899/17•Sozialgericht Köln, 2019-04-05, S 22 R 899/17
Sozialgericht Köln, 2019-04-05, S 22 R 899/17
S 22 R 899/17Sozialversicherungsgericht05.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 22 R 899/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-05
Aktenzeichen: S 22 R 899/17
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0405.S22R899.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 16.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.06.2017 wird aufgehoben, soweit damit die Versicherungspflicht für die Tätigkeit des Klägers bei der Beigeladenen zu 3) für die Zeit vom 24.05.2016 bis 03.07.2016 der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
Es wird festgestellt, dass der Kläger für diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses tätig geworden ist.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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