S 11 AS 368/19 ER•Sozialgericht Köln, 2019-04-24, S 11 AS 368/19 ER
Sozialgericht Köln, 2019-04-24, S 11 AS 368/19 ER
S 11 AS 368/19 ERSozialversicherungsgericht24.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 11 AS 368/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-24
Aktenzeichen: S 11 AS 368/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0424.S11AS368.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
- 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form der Regelleistung in Höhe von 90,30 EUR für die Zeit vom 25.01.2019 – 31.01.2019 sowie für die Zeit vom 01.02.2019 – 31.07.2019 in Höhe von monatlich 387,00 EUR zu gewähren.
- 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- 3. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zur Hälfte.
- 4. Den Antragstellern wird für diesen Rechtszug für die Zeit ab dem 25.01.2019 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T beigeordnet.
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