Sozialgericht Köln, 2019-05-09, S 13 AS 5037/17

S 13 AS 5037/17Sozialversicherungsgericht09.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Köln — S 13 AS 5037/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-09

Aktenzeichen: S 13 AS 5037/17

ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0509.S13AS5037.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 31.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.11.2017 verurteilt, an die Kläger für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 30.09.2018 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung eines Bedarfs für Unterkunft und Heizung in Höhe von zusammen monatlich 633,99 Euro zu erbringen.

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.

Die Berufung wird zugelassen.

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