S 29 SO 397/18•Sozialgericht Köln, 2019-09-12, S 29 SO 397/18
Sozialgericht Köln, 2019-09-12, S 29 SO 397/18
S 29 SO 397/18Sozialversicherungsgericht12.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 29 SO 397/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: S 29 SO 397/18
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:0912.S29SO397.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 17.07.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.09.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab dem 01.03.2018 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten.
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