S 5 VG 60/13•Sozialgericht Köln, 2019-11-18, S 5 VG 60/13
Sozialgericht Köln, 2019-11-18, S 5 VG 60/13
S 5 VG 60/13Sozialversicherungsgericht18.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 5 VG 60/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-18
Aktenzeichen: S 5 VG 60/13
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:1118.S5VG60.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2013 verurteilt, 1. festzustellen, dass die bei der Klägerin bestehenden Gesundheitsstörungen Trigeminusneuralgie im Sinne eines Gesichtsschmerzes rechts und Knochennarben nach Bruch des Nasenbeines und der Kieferhöhlenwand rechts Schädigungsfolgen eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 OEG sind. 2. der Klägerin wegen der unter Ziffer 1.) festgestellten Schädigungsfolgen Heilbehandlung ab dem 01.02.2013 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 20%.
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