S 27 SO 485/19 ER•Sozialgericht Köln, 2019-12-11, S 27 SO 485/19 ER
Sozialgericht Köln, 2019-12-11, S 27 SO 485/19 ER
S 27 SO 485/19 ERSozialversicherungsgericht11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Köln — S 27 SO 485/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: S 27 SO 485/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2019:1211.S27SO485.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, der Antragstellerin ab Antragstellung bis Ende Dezember 2019 vorläufig nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Teil SGB XII in Höhe des Regelbedarfs abzüglich 120,00 Euro monatlich sowie Hilfe bei Krankheit zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin zu 3/4.
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