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S 4 BA 257/19 ER•Sozialgericht Köln, 2020-01-06, S 4 BA 257/19 ER
S 4 BA 257/19 ERSozialversicherungsgericht06.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: S 4 BA 257/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2020:0106.S4BA257.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage S 22 BA 240/19 wird abgelehnt.
Der Antrag auf Änderung des Beschlusses des Sozialgerichts Köln vom 02.11.2017 zum Aktenzeichen S 41 R 1213/17 ER wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 47.641,70 € festgesetzt.
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