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S 15 AS 456/2019•Sozialgericht Köln, 2020-08-11, S 15 AS 456/2019
S 15 AS 456/2019Sozialversicherungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: S 15 AS 456/2019
ECLI: ECLI:DE:SGK:2020:0811.S15AS456.2019.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.11.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.01.2019 verurteilt, dem Kläger 450,00 EUR für die Anschaffung eines Laptops bzw. Druckers zu zahlen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.
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