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S 7 AS 1501/21 ER•Sozialgericht Köln, 2021-06-04, S 7 AS 1501/21 ER
S 7 AS 1501/21 ERSozialversicherungsgericht04.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-04
Aktenzeichen: S 7 AS 1501/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGK:2021:0604.S7AS1501.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 28.04.2021 bis zum 31.10.2021, jedoch längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Verfahren in vollem Umfang zu erstatten.
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