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S 40 AS 3279/19•Sozialgericht Köln, 2022-03-30, S 40 AS 3279/19
S 40 AS 3279/19Sozialversicherungsgericht30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: S 40 AS 3279/19
ECLI: ECLI:DE:SGK:2022:0330.S40AS3279.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 40. Kammer
Der Bescheid vom 22.03.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2019 und des Änderungsbescheides vom 20.05.2020 wird abgeändert und der Beklagte verpflichtet, den Klägerinnen für den Zeitraum April 2019 bis März 2020 insgesamt 2,12 € für die Erwärmung von Warmwasser nach zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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