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S 20 AS 2470/20•Sozialgericht Köln, 2024-02-20, S 20 AS 2470/20
S 20 AS 2470/20Sozialversicherungsgericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: S 20 AS 2470/20
ECLI: ECLI:DE:SGK:2024:0220.S20AS2470.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern unter Abänderung des Bescheids vom 23.4.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6.8.2020 sowie unter Abänderung des Bescheids vom 17.5.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6.8.2020 für den Zeitraum vom Mai 2020 bis Mai 2021 unter Anrechnung der bereits bewilligten Leistungen jeweils Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, indes ohne Annahme des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft zu erbringen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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