S 2 KA 18/98•Sozialgericht Münster, 1998-09-24, S 2 KA 18/98
Sozialgericht Münster, 1998-09-24, S 2 KA 18/98
S 2 KA 18/98Sozialversicherungsgericht24.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 2 KA 18/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-24
Aktenzeichen: S 2 KA 18/98
ECLI: ECLI:DE:SGMS:1998:0924.S2KA18.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Kläger hat dem Beklagten und dem Beigeladenen zu 1) vier Fünftel ihrer außgerichtlichen Kosten zu erstatten. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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