S 2 KR 64/98•Sozialgericht Münster, 2000-07-13, S 2 KR 64/98
Sozialgericht Münster, 2000-07-13, S 2 KR 64/98
S 2 KR 64/98Sozialversicherungsgericht13.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 2 KR 64/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-13
Aktenzeichen: S 2 KR 64/98
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2000:0713.S2KR64.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 27.01.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.06.1998 wird abgeändert. Die Beklagte hat der Klägerin für die Zeit vom 01.07.1997 bis zum 30.06.1998 auch die Kosten für den 2. täglichen Einsatz häuslicher Krankenpflege zu erstatten. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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