S 11 KR 2/03•Sozialgericht Münster, 2004-08-31, S 11 KR 2/03
Sozialgericht Münster, 2004-08-31, S 11 KR 2/03
S 11 KR 2/03Sozialversicherungsgericht31.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 11 KR 2/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-31
Aktenzeichen: S 11 KR 2/03
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2004:0831.S11KR2.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Becheides vom 05.06.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2002 verurteilt, die Kosten zu übernehmen für einen Elektrorollstuhl mit Kopfsteuerung und statischer Sitzschale. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.