S 5 AS 55/07 ER•Sozialgericht Münster, 2007-04-02, S 5 AS 55/07 ER
Sozialgericht Münster, 2007-04-02, S 5 AS 55/07 ER
S 5 AS 55/07 ERSozialversicherungsgericht02.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 5 AS 55/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-02
Aktenzeichen: S 5 AS 55/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2007:0402.S5AS55.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
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Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 100,- EUR zur Anschaffung von Gardinen zu zahlen.
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Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller darlehnsweise bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 170,- EUR zur Anschaffung einer Matratze zu zahlen.
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Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
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